Suche
Generic filters
Exact matches only
  • Praxisräume

    Die Praxisräume liegen im Bielefelder Westen und sind gut zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder dem Auto zu erreichen.

    Adresse:

  • Grundhaltung / Menschenbild

    Grundlage meiner Arbeit ist ein vertrauensvoller und wertschätzender Umgang mit den Kindern/ Jugendlichen und ihren Bezugspersonen.

    Dies geschieht auf Basis eines humanistischen Welt- und Menschenbildes. Ich gehe davon aus, dass alle Menschen die Kraft und die Fähigkeiten für Wachstum und Veränderungen in sich tragen. Manchmal sind diese Fähigkeiten oder Teile davon im Laufe des Lebens verloren gegangen oder in ihrer Entfaltung gehemmt oder behindert worden. Ich versuche, diese verborgenen Kompetenzen gemeinsam mit den Kindern, Jugendlichen, Eltern und Bezugspersonen aufzuspüren und wieder lebendig werden zu lassen, um eine weitere Entfaltung der Persönlichkeit zu ermöglichen. Die Aktivierung der Selbstheilungskräfte führt oft auch zur Verringerung von Symptomen.

    Im Rahmen der in meiner Praxis angebotenen tiefenpsychologisch fundierten Therapie gehe ich davon aus, dass seelische Erkrankungen mit ungelösten inneren Konflikten in Zusammenhang stehen und Symptome Ausdruck innerer seelischer Not sind. Diese gilt es zu verstehen und eine ins Stocken geratene Entwicklung wieder in Gang zu bringen.

  • Ablauf einer Psychotherapie für Kinder und Jugendliche

    Erste Kontaktaufnahme

    Einen Termin für ein Erstgespräch können Sie per Telefon, Email oder Fax vereinbaren. Dafür, sowie für Diagnostik und Behandlung ist keine Überweisung notwendig. Bringen Sie einfach, wie sonst auch, die Krankenkassenkarte Ihres Kindes zum ersten Termin mit. Jugendliche ab 15 Jahre können mit ihrer eigenen Krankenkassenkarte zum Erstgespräch kommen.

    Aufgrund der Therapiezeiten (während der Therapien gehe ich nicht ans Telefon) bin ich nur zu bestimmten Zeiten direkt zu erreichen. Diese Zeiten finden Sie auf der Hauptseite, außerdem sind sie auf dem Anrufbeantworter hinterlegt. Bitte nutzen Sie diese Zeiten der telefonischen Erreichbarkeit, um ggf. in einem kurzen Telefonkontakt Ihr Anliegen zu klären.

    Erstgespräch bzw. Sprechstunde

    Für erste persönliche Gespräche gibt es die sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunde. Wie jeder andere Termin findet auch die Sprechstunde nur zu einem vorher individuell vereinbarten Zeitpunkt statt. Sollten Sie Unterlagen von Vorbehandlungen haben, sollten Sie diese mitbringen. Im Sprechstundentermin wird geklärt, ob eine Richtlinienpsychotherapie benötigt wird oder evtl. andere Unterstützungs- und Beratungsangebote (z.B. Präventionsangebote, Erziehungs-, Ehe- und Familienberatungsstellen) besser geeignet sind. Die Psychotherapeutische Sprechstunde ist somit ein Versorgungsangebot zur frühzeitigen diagnostischen Abklärung und stellt aufgrund der begrenzten Therapieplätze nicht unbedingt den Beginn einer Psychotherapie dar. Zur genaueren Abklärung, ob eine Psychotherapie notwendig ist, können auch mehrere Sprechstundentermine vereinbart werden. Diese finden persönlich statt, können in begründeten Fällen aber auch als Videosprechstunde durchgeführt werden.

    In der Regel findet das Erstgespräch bei jüngeren Kindern zunächst nur mit den Eltern, Elternteilen oder Bezugspersonen statt, damit man sich in einem weiteren Termin voll auf das Kind konzentrieren kann. Bei älteren Kindern und Jugendlichen kann das Erstgespräch gemeinsam mit den Eltern stattfinden, sodass alle Beteiligten die Gelegenheit haben, ihr Anliegen aus der jeweiligen Perspektive darzustellen. Auf Wunsch können Jugendliche ab 15 Jahre auch ohne ihre Eltern kommen.

    Probatorische Sitzungen / Diagnostik

    Falls sich im Rahmen der Sprechstundentermine die Indikation einer weiterführenden psychotherapeutischen Behandlung ergibt, und ich entsprechende zeitliche Kapazitäten habe, beginnt die sogenannte „probatorische Phase“. In zwei bis sechs Sitzungen geht es um eine ausführliche Diagnostik mit dem Ziel, die Schwierigkeiten weiter einzugrenzen und gemeinsam Therapieziele zu erarbeiten. Außerdem erhalten sowohl das Kind bzw. der/die Jugendliche als auch der Psychotherapeut die Möglichkeit, für sich herauszufinden, ob man sich eine längere Zusammenarbeit vorstellen kann und ob es “menschlich passt”. Nach Abschluss der Diagnostik findet ein Auswertungsgespräch statt, in dem die Erkenntnisse und Befunde gemeinsam betrachtet und ausgewertet werden. Als Familie können Sie nach diesen ersten Stunden bewusst entscheiden, ob Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen wollen.

    Vertraulichkeit / Schweigepflicht

    Wichtig zu erwähnen ist, dass ich für sämtliche Inhalte, die ich in der Therapie erfahre, Dritten gegenüber der ärztlichen Schweigepflicht unterliege. Falls eine Therapie gewünscht wird, ist in jedem Fall für den Konsiliarbericht der Name des Kinder- oder Hausarztes notwendig, sowie ein schriftliches Einverständnis zur Entbindung dieses Arztes von der Schweigepflicht. Es ist wichtig, dass ich möglichst genau über den allgemeinen Gesundheitszustand informiert bin, da eine sinnvolle Therapie immer den engen Bezug zwischen Körper, Geist und Seele berücksichtigt.

    Der Antrag auf Psychotherapie

    Wenn Sie sich mit Ihrem Kind zu einer Psychotherapie entschließen, kann diese nach der Zusage der Kostenübernahme durch Ihre private bzw. gesetzliche Krankenkasse beginnen. Zuvor muss noch ein ärztlicher Konsiliarbericht eingeholt werden, in dem der Haus- oder Kinderarzt bescheinigt, dass keine körperlichen Ursachen für die vorliegende Symptomatik vorliegen. Ich unterstütze Sie gerne bei den Formalitäten, die zur Beantragung der Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse notwendig sind.

    In der Regel werden dann wöchentliche Termine à 50 Minuten vereinbart, wobei sowohl Einzeltherapiestunden für das Kind als auch regelmäßige Bezugspersonenstunden für Sie oder weitere wichtige Bezugspersonen stattfinden. Die Dauer einer Psychotherapie lässt sich zu Beginn einer Behandlung nicht sicher voraussagen, in den meisten Fällen arbeitet man jedoch für einen längeren Zeitraum zusammen. Dies hängt natürlich maßgeblich mit der Komplexität der Probleme zusammen. Bedeutend für den Therapieerfolg ist die Bereitschaft – sowohl der Kinder als auch der Eltern/ Bezugspersonen – aktiv und motiviert mitzuarbeiten.

    Kosten der Psychotherapie

    In der Regel werden drei Arten der Abrechnung für Psychotherapien angeboten: die Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen, die Abrechnung über die privaten Krankenkassen und Beihilfestellen sowie die Privatrechnung für Selbstzahler.

    Gesetzlich Versicherte

    Ich bin als Vertragspsychotherapeut der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe zugelassen. Das heißt, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der Psychotherapie übernimmt. Sie müssen hierfür lediglich zum ersten Termin (und jeweils zu Beginn eines neuen Quartals) die Krankenkassenkarte (elektronische Gesundheitskarte) Ihres Kindes vorlegen und in der Praxis einlesen lassen. Eine Überweisung vom Haus- oder Kinderarzt ist nicht notwendig.

    Privat Versicherte und Beihilfe

    Je nach den individuellen Bestimmungen ihrer privaten Versicherung wird eine gewisse Anzahl von Stunden für die Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen übernommen. Normalerweise sind bei der Beihilfe aber auch hier bis zu 6 Sitzungen (Erstgespräch sowie probarorische Sitzungen) ohne vorherigen Antrag möglich. Die Übernahme der Kosten sollte vor dem Beginn einer Psychotherapie geklärt sein. Gerne unterstütze ich Sie, wenn ein gesonderter Antrag von Ihrer Versicherung verlangt wird. In der Regel werden die Kosten durch die Beihilfestellen übernommen, bei privat versicherten Patienten ist dies vom jeweiligen Tarif der Versicherung abhängig. Auch hier empfehle ich, die Übernahme der Kosten vor Aufnahme der Therapie zu klären.

    Selbstzahler

    Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Kosten der Therapie des Kindes/des Jugendlichen selbst zu tragen, müssen (außer der Einholung eines ärztlichen Konsiliarberichtes nach den ersten probatorischen Sitzungen) keine weiteren Formalitäten erfüllt sein. Die entsprechenden Therapiesitzungen und Leistungen werden nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet.

  • Behandlungs­schwerpunkte

    Schwerpunkte der psychotherapeutischen Behandlung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 21 Jahre sowie deren Bezugspersonen in der Praxis sind:

    Selbstwertprobleme

    Trennungsängste, soziale Ängste

    Emotionale Störungen und Entwicklungsstörungen

    Belastungen bei Trennung und Scheidung

    Belastungen bei Tod, Trauer und Abschied

    Traumafolgestörungen

    Bindungsstörungen

    Sexuelle Misshandlung

    Probleme von Pflege- und Adoptivkindern und ihren Bezugspersonen

    Psychosomatische Störungen

  • Methoden und Verfahren

    Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

    Personzentrierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

    Spielpsychotherapie

    Gesprächspsychotherapie

    Humanistische Verfahren

    Traumatherapeutische Verfahren

    EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing)

    PEP (Prozess- und Embodyment fokussierte Psychologie)

  • Nützliche Links

    Psychotherapeuten- und Arztsuche:

    Weiterführende regionale Hilfsangebote & Kooperationspartner:

    Interessante links / Informatives:

  • Downloads